ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln jeden Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer und werden durch den Erhalt und die Verwendung unserer Preisliste und die stillschweigende Annahme der Auftragsbestätigung umgesetzt.
Weitere Vereinbarungen oder andere Bedingungen für die Durchführung des Geschäfts sind nur gültig, wenn von es uns schriftlich bestätigt wird.
ANGEBOTE UND PREISE:
Angebote sind freibleibend, 30 Tage gültig und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
BEMUSTERUNG UND SONDERMISCHUNG:
Muster von unsere Kollektionen Standard, Abrasion, Essential und Matheria sind nur als Indikativ anzusehen und für die Lieferungen nicht bindend. Auf Grund der natürlichen Eigenschaften der Materialien, können die Bemusterungen leicht vom der Endproduktion variieren.
Für die Realisierung einer Sondermischung wird ein handgemachtes Muster hergestellt, welches nur als indikativ anzusehen ist, und für die Lieferung nicht bindend ist. Im Auftragsfall wird die Bestellung durch ein industrialisiertes Verfahren ausgeführt, somit sind unterschiedliche Töne, Schattierungen und Nuancen der Untergrundfarbe, sowie verschiedene Strukturen und Farbabweichungen des Granulats zu dem handgemachten Muster möglich. Mängel für Differenzen zwischen dem handgemachten Muster und der industriellen Produktion können nicht akzeptiert werden. Für die Herstellung der Sondermischung wird an den Käufer eine genaue Prüfung der bestellten Menge angefragt. Im Fall einer Nachbestellung, kann der Verkäufer nicht die Farbgleichmäßigkeit garantieren, und es können zusätzliche Produktionskosten entstehen.
PRODUKT EIGENSCHAFTEN:
Wegen der natürlichen Eigenschaften der Natursteinprodukte berechtigen vorkommende offene Stellen, Adern, Risse, Poren, Farbschwankungen, Trübungen, Tupfen, Einsprengungen, Glas-Quarzadern, Kristalle, humide Bestandteile und Unterschiede in der Struktur und Zeichnung, nicht zur Beanstandung. Ebenso sind Schattierungen keine Fehler, sondern Naturspiele, die nicht reklamiert werde können.
Eine Garantie für die Eignung der Ware für einen bestimmten Gebrauch oder Einsatz ist ausgeschlossen, wenn es nicht von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.

LIEFERUNGEN:
Auftragsbestätigungen und Stückliste sind innerhalb von 2 Tage zu überprüfen und zu bestätigen. Sollte dies nicht erfolgen, werden Auftragsbestätigung sowie Stückliste automatisch als fehlerlos und in jedem Punkt von Ihnen als bestätigt betrachtet. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt. Zur Berechnung kommen die am Tag der Lieferung geltenden Preise.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Verkaufspreise ab Werk (EXW) bestimmt, und dies auch dann, wenn vereinbart wird, dass die Sendung oder ein Teil davon vom Verkäufer im Auftrag des Käufers abgewickelt wird.
In jedem Fall gehen die Risiken spätestens mit der Lieferung an den ersten Spediteur auf den Käufer über.
Die Lieferbedingungen sind indikativ und niemals bindend, es sei denn, ein verbindlicher Liefertermin wird vereinbart und schriftlich bestätigt. Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen können in jedem Fall nicht anerkannt werden.
Es ist empfehlenswert, das Material wenn möglich innerhalb von 4 Wochen ab Herstellungsdatum zu verlegen.
Wenn sich der Bestimmungsort der Ware vom Sitz des Käufers unterscheidet, muss diese Änderung vom Käufer innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Änderung des Bestimmungsortes der Produkte nicht zu akzeptieren. Für den Fall, dass der tatsächliche Bestimmungsort des Produkts von dem vom Käufer angegebenen abweicht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ausführung der laufenden Lieferungen auszusetzen und / oder die laufenden Verträge zu kündigen, ohne dass der Käufer eine Entschädigung verlangen kann.

ZAHLUNGEN:
Zahlungen müssen ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers erfolgen.
Zahlungen an Vertreter oder Dritte können nur im Falle der Vorlage eines Inkassomandats erfolgen. Zahlungen an Vertreter oder Dritte sind erst nach Eingang der entsprechenden Beträge beim Verkäufer vorgesehen.
Bei verspäteter Zahlung durch den Käufer ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Lieferbedingungen für zukünftige Lieferungen einzuhalten.
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises durch den Käufer bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.

ABNAHME und REKLAMATIONEN:
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang einer umfassenden Kontrolle und Prüfung zu unterziehen. Die Prüfung der Ware ist unbedingt vor der Verarbeitung und Verlegung vorzunehmen. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Transportschaden oder Fehlmengen sind dem jeweiligen Frachtführer sofort anzuzeigen und geltend zu machen. Beanstandungen jeglicher Art lassen beim Käufer nur dann Rechte entstehen, wenn sie innerhalb von 8 Tage ab Rechnungsdatum direkt an dem Verkäufer gerichtet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Bei der Beanstandung müssen die Daten der Rechnung sowie eine präzise Beschreibung der reklamierten Ware angegeben werden, falls möglich mit einer fotografischen Dokumentation. Falls die Beanstandung unberechtigt sein sollte, ist der Käufer gehalten, dem Verkäufer die für einen eventuellen Ortstermin aufgewendeten Kosten (Gutachten, Reisekosten, usw.) zu erstatten.
Mängelrügen können sich grundsätzlich nur auf Wertminderung oder auf Ersatz der mangelhaften Ware erstrecken, nicht aber auf Verlege, oder sonstige Kosten und Konventionalstrafen. Liegt ein Gesamtauftrag vor, so sind Teillieferungen separat zu rügen.

MARKE UND KENNZEICHNUNGEN DES VERKÄUFERS:
Die Verwendung von Marken und Bilder jeder Ausdrucksform (zum Beispiel: Bilder, Fotos, Logo, Filme, usw.), die intellektuelles Eigentum des Verkäufers sind, ist auf jede Weise (zum Beispiel: Presse, Video, Internet, Social Media, usw.) strengstens untersagt. Alle - auch nur partielle - Abweichungen von diesem Verbot müssen von Fall zu Fall schriftlich von der Generaldirektion des Verkäufers autorisiert werden.

RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:
Verkäufer und Käufer vereinbaren die Anwendung des deutschen Rechts. Soweit beide Parteien dieses Vertrages Unternehmer sind, ist Gerichtsstand der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. 

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